Die Geschichte des Union Yacht Club

Geschichte des Union Yachtclubs

Aus der Festschrift “75 Jahre Union Yacht Club (1961)”: Historischer Überblick über die Organisation und einiges über die Entwicklungsgeschichte des UYC

Festvortrag, gehalten von Ehrenpräsident Baurat h. c. Dipl.-lng. Rudolf Schlenk am ordentlichen Seglertag des UYC-TV am 8. Juni 1961

Der UYC ist seit seiner Gründung im Jahr 1886 und, wie anschließend und als Einleitung nachgewiesen werden kann, bis heute die führende Vereinigung österreichischer Segler. Wenn der Segelsport heute nicht mehr ausschließlich von den Mitgliedern des UYC betrieben wird, so wie zur Zeit der Gründung, so ist dies auf die in den siebeneinhalb Jahrzehnten erfolgte außerordentliche Vergrößerung des Kreises der Seglerschaf t und die damit naturgemäß verbundenen Verschiebungen zurückzuführen. Gewisse Funktionen kann der UYC heute aus diesem Grund nicht mehr ausüben, sondern dies kann nur ein gesamtösterreichischer Verband. Es ist sicher interessant, die folgenden charakteristischen Zahlen, die die Entwicklung verdeutlichen, zu beachten, welche – begonnen vom Gründungsjahr – für die drei Fünfundzwanzigjahrabschnitte Wesentliches wiedergeben:

  1886 1911 1936 1961 % der Verb. Mitglieder
Zahl der Vereine 3 6 10 9  
Aktive Mitglieder 51 332 478*) 1158**) 62%
Betragende Mitglieder 10 95 176 29 34%
Junioren 20 116 228 53%
Summe der Mitglieder 61 447 770 1415 59%
Boote 14 102 196 370 71%

*) Davon sind 57 Mitglieder gleichzeitig bei mehreren Vereinen Mitglied gewesen.

**) Die Zahl der gemeinsamen Mitglieder ist nicht groß, aber nach den derzeitigen Unterlagen nicht feststellbar.

Mitglieder der Österreichischen Segelverbandes Anfang 1961

Aktive Mitglieder 1885  
Beitragende Mitglieder 86  
Junioren 428  
Summe 2397 39 fach gegen 1886
Boote 519 37 fach gegen 1886

 

Diese Zahlen zeigen deutlich die enorme Verbreiterung des Segelsportes und des UYC (39 fache Mitgliederzahl, 37 fache Bootszahl seit 1886), sie zeigt aber auch, dass heute noch nahezu zwei Drittel der Mitglieder der österreichischen Seglerschaft sich aus den Reihen des UYC rekrutieren. Noch deutlicher zeigt dies die Stimmenzahl im Österreichischen Segelverband, in dem von 81 Gesamtstimmen (63 Mitgliederstimmen und 18 Bootsstimmen) den UYC-Vereinen 56 Gesamtstimmen, das sind 69%, 39 Mitgliederstimmen, das sind 62%, und 17 Bootsstimmen, das sind 95%, gehören. Wenn auch der letzte Prozentsatz etwas zugunsten des UYC täuscht, wie die obigen Bootszahlen zeigen – da bei den kleinen Vereinen erst eine bestimmte Bootsanzahl eine Stimme für die Vertretertagung des Segelverbandes ergibt -, so ist dennoch die Bedeutung des Bootsmaterials des UYC außer allem Zweifel, da es vor allem die größeren und schweren Yachten umfasst.

Die nun anschließende historische Übersicht soll an Hand der Statuten erfolgen und gibt ein lebendiges Bild der Entwicklung. In jedem markanten Abschnitt des UYC, und es gibt deren mehrere, wurden die Statuten entscheidend geändert. Es sind also gar nicht die Statuten und deren Bestimmungen, die das Beständige innerhalb des UYC zum Ausdruck bringen, sondern es sind ungenannte und ungesprochene, vielleicht nur empfundene und gelegentlich kaum in Worte fassbare Dinge, die man vielleicht mit dem Wort Tradition zusammenfassen kann, die dem wahren Inhalt des Lebens des UYC entsprechen. Es ist vielleicht ein etwas überheblicher Vergleich, dass auch gewisse, streng eingehaltene Vorgangsweisen im englischen Parlament, dessen Bedeutung man doch sicher nicht anzweifeln kann, auf ungeschriebenen Überlieferungen beruhen. Die Entwicklung der Statuten des UYC in Richtung des nunmehr gebildeten „Traditionsverbandes“ (TV) wird daher offenkundig den realen Umständen gerecht.

Die folgenden Ausführungen, nach Vierteljahrhunderten unterteilt, zitieren an einigen wichtigen Stellen Formulierungen aus den beiden Festschriften des Fünfundzwanzig- und Fünfzigjahrjubiläums, da die dort angegebenen Formulierungen nicht gut übertroffen werden können.

Das erste Vierteljahrhundert UYC, 1886 bis 1911
(Jubiläumsschrift, verfasst von Dr. E. Weinlich)

Die Organisation des UYC sah ursprünglich den Stammverein als den eigentlichen Club vor, weshalb die Zweigvereine, die eher Teile des Stammvereines waren, nur geringe Rechte hatten. Nach der Gründung des Stammvereines folgte unmittelbar die Gründung des UYC Wörthersee und des UYC Attersee, so dass der Gedanke der Union, woher der Name kam, schon im Gründungsjahr sichtbar wurde. Der Zentralausschuss, das zusammenfassende Organ, umfasste den ganzen Ausschuss des Stammvereines, aber von jedem Zweigverein nur einen Delegierten, welcher überdies nur in den Angelegenheiten der Zweigvereine stimmberechtigt war. Ähnlich fungierte auch die Generalversammlung des Stammvereines, in der die Delegierten der Zweigvereine allerdings bis zu zwanzig Mitglieder je Delegierten vertreten konnten.

Das kleine Büchlein der damaligen Statuten umfasst vier Abschnitte. Der erste, „Allgemeine Bestimmungen“, umfasst nur sechs Paragraphen von etwas mehr als einer Seite, die hier, da sie von einer lapidaren Kürze und für das ganze weitere Geschehen richtunggebend waren, wiedergegeben seien:

„Name und Sitz des Vereins

§1. Der Verein führt den Namen Union Yacht-Club (UYC) und hat seinen Centralsitz in Wien.

Clubflagge und Clubstander

§2. Die Clubflagge sind der Clubstander sind in einer kolorierten Abbildung dargestellt, welche jedem Exemplar der Statuten beigeheftet ist.

Zweck

§3. Zweck des Vereines ist, den Segelsport zu pflegen und zu fördern sowie das Interesse für das Seewesen an den Gewässern der Monarchie zu heben und zu verbreiten.

Gliederung

§4. Der Verein zerfällt in den Stammverein und die Zweigvereine. Diese stehen als Teile eines Ganzen in inniger Verbindung und sind an die gegenwärtigen Statuten gebunden.

Aufbringung der Geldmittel und Verwendung derselben

§5. Die Geldmittel werden durch die Jahresbeiträge der Mitglieder, Eintrittsgebühren, freiwillige Spenden und Unterstützungen, Sammlungen usw. aufgebracht und dürfen nur für Vereinszwecke, zur Stiftung von Preisen bei Wettsegeln und zur Unterstützung ausgedienter hilfsbedürftiger Seeleute verwendet werden.

Vereinsleitung

§ 6. Die dem Stammvereine und den Zweigvereinen gemeinsamen Angelegenheiten werden durch den Central-Ausschuss besorgt.“

Nebenstehend ist entsprechend der damaligen Darstellung das Bild der Flagge und des Standers historisch getreu wiedergegeben, wobei im rechten weißen oberen Feld des Standers die Anfangsbuchstaben der Zweigvereine eingeschrieben waren, z. B. „St.V.” oder ,,A. S.” und dergleichen.

Es ist augenscheinlich, dass die nunmehrigen Satzungen des „UYC-TV” mit diesen Bestimmungen eine große Ähnlichkeit haben.

Der zweite Abschnitt betraf den Stammverein allein mit den Paragraphen 7 bis 33 auf rund 12 Seiten, aus denen ich anführe, dass die Aufnahme neuer Mitglieder zwar in offener Abstimmung, aber einstimmig erfolgen musste, eine außerordentlich scharfe Formulierung, die später auch immer wieder verändert wurde.

Der dritte Teil betraf die Zweigvereine und deren Zugehörigkeit zum gesamten UYC in nur drei Paragraphen von geringem Umfang, während im Übrigen für die Zweigvereine die Statuten des Stammvereines galten. Der vierte Teil betraf den Zentralausschuss mit vier kurzen Paragraphen.

Außer diesen Statuten umfasste noch ein kleines Büchlein eine Segelordnung und Wettsegelbestimmungen, aus deren Betrachtung sich die ganze Art des damaligen Sportbetriebes ergibt. Auf 17 Seiten der Segelordnung wird offenbar das damals Wichtigste geregelt, und ich greife z. B. den § 4 heraus, nach dem die aktiven Mitglieder eingeteilt werden in

  1. Bootsmänner,
  2. Steuermänner,
  3. Matrosen 1. Klasse,
  4. Matrosen 2. Klasse,

wovon die ersten drei verschiedene Chargen-Grade darstellten. Ferner enthielt die Segelordnung Vorschriften über die Flaggen, die Fahrordnung, die Benützung von Clubbooten, und dann auf neun Seiten Kommandoworte für Yachten. Man stelle sich vor, dass in heutigen Vorschriften solche Angaben enthalten wären.

Ebenso interessant sind die Wettsegelbestimmungen, die sich mit Ausschreibung, Meldung, Vermessung, Start, Fahrordnung, Protesten und verschiedenen Bestimmungen befassten, wobei die uns heute primitiv scheinende Vermessung nach Länge mal Breite neben Abstufung nach Wasserlinienlänge interessant scheint, ebenso wie die Unterscheidung in kleine Boote bis 5 m Länge und in größere über 5 m Länge.

Es sind dann noch vier Seiten Vergütungstabellen angeschlossen, denn je nach Vermessungsgröße wurden Vergütungen in Sekunden für eine Seemeile angerechnet, die für fünf bis sechs verschiedene Windstärken verschieden wären.

Der Wettfahrtsbetrieb muss damals recht kompliziert gewesen sein und sehr viel guten Willen zur Voraussetzung gehabt haben, da doch bei fast keiner Wettfahrt die Windstärke über die ganze Regattazeit die gleiche gewesen sein kann, da überdies naturnotwendig eine solche Vergütungstabelle nicht für alle Konstruktionen richtig sein kann und da schließlich auch das Vermessungsergebnis von Länge mal Breite in keiner Weise den tatsächlichen Schnellichkeitsmöglichkeiten einer Yacht gerecht wird.

Mit etwas Phantasie springt einem Betrachter dieser Druckschriften also die Gemütlichkeit der damaligen Zeit entgegen, und die „Festschrift 1911“ bestätigt dies in weitestem Ausmaße. Es sind kaum trockene Tabellen oder Listen darin enthalten, sondern es ist eine Aneinanderreihung persönlicher Erinnerungen an die Gründer und an die Gründung, an die damaligen Yachten mit vielen Fotos, an Preise und an berühmte Wettfahrten, und ich will aus dieser großen Zahl historischer Fakten hervorheben, dass bloß zwei Porträts von gründenden Mitgliedern enthalten sind, das ist das von Edward Drory als die als wirklicher Gründer geltende Persönlichkeit, sowie das eines der bedeutendsten Mitgründer und eines der prominentesten Funktionäre der damaligen Zeit, von Hofrat Prof. Dr. Gustav Lott. Glanzvolle Namen von anderen Persönlichkeiten sind festgehalten, von denen ich nur kurz und ohne Titel anführe: Walterskirchen, Ransonnet-Villez, Sterneck, Spaun, Brückner, Orsini-Rosenberg, Gustav Fritz – Namen, die nur einen kleinen Ausschnitt aller Genannten darstellen und die alle auch heute ihren Glanz und ihren Erinnerungswert nicht verloren haben. Von den historischen Yachten zitiere ich nur: Vanessa, Nirwana, Leonore, Orion, Bubble , Spree, Cressida, Tristan , Vici, Alice und viele andere.

Die grundsätzliche Entwicklung des Bootsmaterials ist in diesen ersten 25 Jahren bereits sichtbar und lose aufgezeigt, beginnend mit den Schwertbooten mit senkrechtem Steven und langem Klüverbaum, Sloop-getakelt mit Topsegel („Nirwana“), führend über Kielboote („Tristan“) und Wulstkieler („Bubble“), über Kajütboote mit Ballast („Alice“) zu den Flundern („Ran I und II“), zu den Sonderklassenyachten („Triton II“) und Segellängenyachten („Teltow“), internationalen R-Booten („Boule de neige“) und den 22-qm nationalen Jollen („Pussi“) und den 5-qm-Canoes, also von den Yachten, die mit Zeitvergütung fuhren, bis zu denen nach Klassen ohne Vergütung, wo jede Klasse für sich startete. Die Einheitsklassen, sozusagen die letzten Glieder der Kette, die heute den Segelsport bestimmend beeinflussen, waren kaum in Ansätzen zu erkennen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist der Passus Seite 27 über die Meßformeln, den ich wie folgt (exklusive meiner Beifügungen in den Klammern) wörtlich zitiere:

„Während die ersten Segelordnungen noch eine Vermessung nach Länge mal Breite in der Wasserlinie vorgesehen hatten, folgte bald nach der Annahme der Benzon-Formel (Segellängen) durch den Deutschen Seglerverband auch bei uns die Einteilung der Boote nach Segeleinheiten. Am Attersee wurde 1900, am Wörthersee 1902, am Traunsee 1903 die nächstgekommene Messformel nach Segellängen eingeführt, mit der die beiden jüngsten Clubs ihre Tätigkeit gleich begannen. Besondere Bestimmungen gibt es für die Sonderklasse und seit 1910 für die Nationaljollen.

Am Wörthersee hat man sich mit Rücksicht auf die große Verschiedenheit der Bootstypen 1910 auf das Segeln nach Handicap-Klassen geeinigt (also Vorgabewettfahrten mit verschiedener Startzeit). Die ZahI und Bedeutung der Regatten und Preise stieg mit dem Zunehmen des Clubs und seiner Teile, mit dem Aufblühen des Sports und der Veredlung der Flotte. Die erste „Regattawoche“ nach deutschem Muster wurde 1901- auf dem Attersee abgehalten. Die Ausschreibung vom Jahr 1910, die erste, bei der auf die Zulassung neuer R-Boote Bedacht genommen war , wies eine Anzahl von 47 Regatten auf (das ist für sechs Vereine).”

In jenes erste Vierteljahrhundert gehört auch die Gründung des Zweigvereines Quarnero 1887, mit dem Sitz in Abiazia, der aber schon 1890 in dem k. u. k. Yacht-Geschwader aufging.

1902, also schon nach 16 Jahren Bestand des UYC, wurde die erste einschneidende Statutenänderung durchgeführt, ich zitiere aus Seite 26 der Festschrift 1911:

„Im Jahre 1902 machte die bedeutende Vergrößerung des Clubs in allen seinen Teilen die Schaffung neuer Statuten notwendig. Es wurde namentlich die Trennung des Statuts für den Gesamtclub als solchen (des UYC) mit der Einführung eines Kongresses aller aktiven Mitglieder (für die Zwecke der Statutenänderung, der Aufnahme oder Ausscheidung eines Zweigvereines und der Auflösung des UYC) von den Normalstatuten der einzelnen Vereine durchgeführt.“

Das Wesentliche verbirgt sich hier eigentlich zwischen den Zeilen, denn die Jubiläumsschrift 1936 sagt über diese Statutenänderung auf Seite 12:

„Die Leitung des Gesamtvereines erhielt wie bisher der in der obgenannten Weise zusammengesetzte Zentralausschuss, als neuer Verwaltungsfaktor wurde der Kongress aller Mitglieder des Union Yacht-Clubs eingeführt, welchem Organe die Statutenänderung, die Aufnahme oder Ausscheidung eines Zweigvereines und die Auflösung des Union Yacht-Clubs vorbehalten war. Die Abstimmung am Kongresse erfolgte nach Kurien, die aus den Mitgliedern je eines Vereines bestanden; ein Antrag war jedoch nur angenommen, wenn die Kurienstimme des Stammvereines dafür gestimmt hatte.”

Die entscheidende Rolle des Stammvereines war zwar noch im Kongress vorhanden, aber eine Verschiebung des Gewichtes zu den Zweigvereinen ist unverkennbar, denn schon im Zentralausschuss dominierte der Stammverein nicht mehr.

Im Lauf dieser ersten 25 Jahre wurde auch die Segelordnung – wenn ich mich so ausdrücken darf – gemildert und von dem großen Ballast primitiver Anleitungen befreit. Aber auch die Segelordnung 1902 enthielt noch Zeitvergütungstabellen für vier Windstufen für Segellängen-Rennwerte von 4,00 bis 10,00 Segellängen und 0,1 bis 0,8 Segeltonnen. Die Anleitungen der alten Segelordnung wurden zum Teil auch deshalb überflüssig, da der Union Yacht-Club 1910 der „International Yacht Racing Union“ (IYRU) beitrat und natürlich nach deren Vorschriften segeln musste. In der IYRU hatte jedoch das k. u. k. Yacht-Geschwader in Pola die Landesvertretung für Osterreich und Ungarn, und es ergab sich eine starke Rivalität mit dem Yachtgeschwader. Ich zitiere aus der Jubiläumsschrift 1936, Seite 16, darüber:

„Der Union Yacht-Club war bestrebt, sich auch einen bescheidenen Platz in dieser Union zu sichern und bemüht sich deshalb, die Errichtung eines österr.-ungar. Seglerverbandes in die Wege zu leiten, um so wenigstens indirekt seine Stimme zur Geltung zu bringen, doch sind die Verhandlungen an der Haltung des k. u. k. Yacht-Geschwaders, das auch nicht den geringsten Teil seiner führenden Position aufzugeben geneigt war, gescheitert.

Während der Kriegsjahre bot sich durch die politische Konstellation die Gelegenheit, die Stellung des Union Yacht-Clubs im Gesamtleben der Seglerwelt nach außen wirksamer zur Geltung zu bringen.

Die Internationale Wettsegelvereinigung (International Yacht Racing Union) war bis Ende 1917 befristet. Der Ausbruch des Weltkriegs ließ deren Verlängerung als ausgeschlossen erscheinen. Hiemit fiel auch das Mandat des k. u. k. Yachtgeschwaders in Pola zur österr.-ungar. Landesvertretung. Um hiefür Ersatz zu schaffen, wurde im Mai 1916 nach mühsamen Verhandlungen, während welcher das k. u. k. Yachtgeschwader seine ursprünglich ablehnende Haltung schließlich aufgegeben hatte, der Österreichisch-Ungarische Yachtverband ins Leben gerufen. Dieser Verband war eine Vereinigung österreichischer und ungarischer Yachtvereine und bestand zunächst aus dem k. u. k. Yachtgeschwader, dem k. u. k. Union Yacht-Club und dem Kiraályi Magyar Yacht-Club, denen sich späterhin mehrere kleinere Vereine anschlossen. Er hat sich noch im gleichen Jahre dank der persönlichen Initiative des Vorsitzenden des Deutschen Seglerverbandes, Geheimrat Busley, mit diesem Verbande zum Deutsch-Österreichisch-Ungarischen SegIer-Verbande vereinigt. Allen diesen Verbänden war keine lange Lebensdauer beschieden“

Damit ist aber schon etwas in das zweite UYC-Vierteljahrhundert übergegriffen worden. Aus dem ersten Viertelahrhundert ist noch besonders zu erwähnen, dass durch allerhöchste kaiserliche Entschließung vom 24. August 1905, Erlass des k. u. k. Min. f . Inneres , Zl. 34193 dem blauen Kreuz unserer Flagge das von der Spangenkrone überhöhte Wappen der Kriegsflagge verliehen wurde, womit die herrliche UYC-Flagge entstand, wohl eine der schönsten Clubflaggen aller Segelvereine der ganzen Welt, um die wir auch von überall beneidet werden. Die Krönung des 25-Jahr Jubiläums war weiterhin die kaiserliche Entscheidung vom 3. August 1911, Erlass des k. u. k. Min. f . Inneres vom 7. August 1911, ZI. 1782, womit die Berechtigung gegeben wurde, den Namen Union Yacht-Club nunmehr in „Kaiserlich-Königlicher Union Yacht-Club“ umzubilden.

Das zweite Vierteljahrhundert 1911 bis 1936
Jubiläumsfestsschrift, verfasst von Sektionschef Dr. Hans Maurus

Wie schon aus dem Ende des vorigen Abschnittes hervorgeht, hat der erste Weltkrieg nicht nur schwere Rückschläge, sondern auch die Befreiung von der Bevormundung durch das k. u. k. Yachtgeschwader gebracht. Osterreich war ein kleiner Staat geworden, dem überdies damals viele Osterreicher die Lebensfähigkeit absprachen, was Iniative und Lebenstätigkeit lähmte, so dass eine stärkere Anlehnung an ein größeres sporttreibendes Land erfolgte, nämlich die Anlehnung an Deutschland. Die Anlehnung an Deutschland war eine faktische und technische schon vorher gewesen, nämlich das ganze Ende des letzten Jahrhunderts hindurch, da ja hauptsächlich berühmte deutsche Boote und Yachten nach Osterreich gebracht wurden, so dass sich in Osterreich ein Spitzenfeld ergab, für das die deutschen Messverfahren auf Osterreich übertragen würden. Die Tendenz des Yachtkaufes aus Deutschland hat sich damals insbesondere auch deshalb durchsetzen können, da der österreichische Boots- und Yachtbau noch in seinen Anfängen stand. 1920 führte diese Anlehnung nun mehr zum offiziellen Beitritt in den Deutschen Seglerverband, in welchem wir nun bis zum. zweiten Weltkrieg infolge der zahlreichen Wettfahrtstimmen des UYC eine bestimmende Position ausübten, die zur Abhaltung des Deutschen Seglertages 1927 in Wien führte und schließlich auch dazu, dass wir im technischen Ausschuss des Deutschen Seglerverbandes mit einer Virilstimme vertreten wären, welche Rolle damals mir oblag und durch welche es möglich war, faire Segelvermessungsbestimmungen nach unseren österreichischen Ansichten im ganzen deutschen Verbandsgebiete durchzusetzen. Diese Vermessungsbestimmungen waren so lange in Kraft, bis sie durch die Schaffung der Einheitsklassen praktisch überflüssig wurden; für die freien Klassen gelten sie auch heute noch.

Mit dem Eintreten in den DSV war auch die zweite einschneidende Änderung der Statuten 1921- verbunden (also nach weiteren 19 Jahren!). Das Jahrbuch 1936 berichtet darüber:

„Die im Jahre 1920 erfolgte Aufnahme des Union Yacht-Clubs in den Deutschen Seglerverband … machte eine neuerliche Änderung unseres Statuts erforderlich.

Sollte dem Union Yacht-Club eine möglichste Geschlossenheit seines Auftretens im Deutschen Segler-Verband gesichert werden und zugleich sein Anspruch auf das primäre Selbstverwaltungsrecht in allen österreichischen Seglerfragen derart unzweideutig zum Ausdrucke kommen, dass das Wiederaufleben dieses Rechtes im Falle unseres Austretens aus dem Deutschen Segler-Verband von selbst erfolgt, so musste eine Änderung der Satzungen in diesem Sinne vorgenommen werden. Es wurden daher neue Satzungen ausgearbeitet, die den bisher bestehenden Verbandscharakter des Union Yacht-Clubs in den Hintergrund rückten und dafür die Geschlossenheit eines einheitlichen Vereines in die erste Linie stellten. Dies geschah insbesondere durch die Feststellung der Mitgliedschaft der Mitglieder der einzelnen Zweigvereine im Gesamtclub und durch die Schaffung eines mit individuellem Stimmrecht eingerichteten Seglertages an Stelle des als Kurienparlament bisher tagenden Kongresses.

Auch trafen die Satzungen Vorsorge dafür, dass die Pflege der gemeinsamen Angelegenheiten, insbesondere alle normativen Verfügungen, dem Gesamtclub zugewiesen wurden, während die Befriedigung der den einzelnen Zweigvereinen verbleibenden örtlichen Bedürfnisse diesen nahezu ohne Einschränkung überlassen wurde. Ferner sahen die neuen Satzungen die Beseitigung eines als Anachronismus aus der Zeit der Gründung in die jetzt gänzlich veränderten Verhältnisse hineinragenden Zustandes vor, nämlich der privilegierten Stellung des Stammvereines, kraft welcher dieser dem Gesamtclub die Funktionäre stellte und ein Vetorecht im Kongress, besaß. Der Präsident und die Vicepräsidenten sollen nun mehr vom Seglertag, die übrigen Funktionäre vom Vorstand gewählt werden. Das Vetorecht entfiel.”

Die Vorherrschaft des Stammvereines war damit endgültig gebrochen, aber dafür ein sehr stramm organisierte gesamter UYC geschaffen worden, vielleicht zu stramm wie die spätere Entwicklung zeigte. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgte mittels einer geheimen Abstimmung mit Stimmzetteln, wobei fünf Stimmen, aber zumindest ein Zehntel der Stimmen der Mitgliederzahl die Ablehnung zur Folge hatte. Es war dies also auch noch eine sehr scharfe Ballotage. Die Mitgliederaufnahme erforderte außerdem die Zustimmung des Vorstandes, der aus einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, die vom Seglertag gewählt wurden, und den Obmännern und Delegierten der Zweigvereine bestand. Jedes Mitglied eines Zweigvereines konnte nur durch Anmeldung und Ausschussbeschluß Mitglied jedes anderen Zweigvereines werden und konnte außerdem selbst durch Zahlung eines Saisonbetrages das Recht erwerben, in jedem Zweigverein alle Clubeinrichtungen zu benützen. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus einem Zweigverein hatte automatisch auch den Ausschluss aus allen anderen Zweigvereinen zur Folge”

Außer dem Vorstand als zentrale Instanz war noch der erwähnte „Seglertag“ vorgesehen, dem die wichtigsten grundlegenden Beschlüsse, wie z. B. Satzungsänderungen und dergleichen vorbehalten waren und von dem jedes Mitglied, das anwesend war, stimmberechtigt war. In diesem Seglertag ist also offenkundig sogar die Unterteilung nach Zweigvereinen weggefallen.

Man sieht, dass dieser in unserer Erinnerung stärker haftengebliebene Eindruck eines einheitlichen Clubs – da eine nähere Vergangenheit betreffend nicht mehr der einer Union ist. Der einheitliche Club bestand eigentlich nur etwa ab 1920 bis 1939, also wieder nur durch 19 Jahre, und erst ab dem 34. Clubjahr des UYC. Nur dadurch, dass unsere älteren lebenden Segler in dieser Zeit ihre Jugend verbrachten, wurde der fälschliche Eindruck erweckt, dass diese Konstruktion eben die des UYC sei, während sie praktisch nur die Konstruktion einer verhältnismäßig kurzen Epoche in der Entwicklung des UYC darstellte.

Die Praxis der zwei Jahrzehnte, in denen diese Satzungen in Geltung waren, sah dann so aus, dass der Vorstand für gewisse Aufgaben Sonderausschüsse bildete. Der wichtigste dieser Sonderausschüsse war der Aufnahmeausschuss, der nach meiner Erinnerung immer aus drei Herren bestand, die aber durch Jahre und Jahrzehnte immer die gleichen waren (Dr. Hein, Dr. Johanny, Dr. Wunschheim), und die praktisch über jede Aufnahme eines neuen Mitgliedes entschieden, denn der Vorstand als Ganzes hat wohl fast immer entsprechend dem Vorschlag dieses Aufnahmeausschusses votiert.

Selbstverständlich wurde auch vom Vorstand eine entsprechende Yachtliste geführt, und für die Pflege der eigentlichen sportlichen Obliegenheiten wurde vom Vorstand ein Oberbootsmann (1921 bis 1938 von Ing. Thausing sen. Ausgeübt)) aus seinen Mitgliedern gewählt, welche Funktion sich als besonders wirkungsvoll und fruchtbar herausstellte.

Wenn der Sport des UYC und somit der österreichische Segelsport in der ersten Zeit nach der Gründung des UYC hauptsächlich ein Feriensport der Wiener war, die in den Sommermonaten an den Seen Erholung suchten, so hat es sich in diesen Jahrzehnten aber bereits abgezeichnet, dass auch aus den Bundesländern ein großes Kontingent von Seglern kam, die das Gewicht des Segelsportes in immer stärkerem Maß von Wien weg dezentralisierten, weshalb auch weitere UYC-unabhängige Vereine entstanden.

Über die zwischen den beiden Weltkriegen in verschiedener Weise versuchte Bildung größerer gesamtösterreichischer Organisationen ist in der Jubiläumsschrift 1936 sehr gut berichtet, und ich zitiere daraus Seite 17:

„Das gute sportliche Einvernehmen, das der Union Yacht-Club Stammverein mit den übrigen an der Alten Donau wirkenden Segelvereinen von jeher gepflegt hat, führte im Jahre 1917 zur Gründung eines gemeinsamen Wettfahrtausschusses und 1928 zur Aufstellung eines ständigen Ausschusses der Segelvereine des Wiener Segelreviers, welchem Organe die Aufgabe zufiel, die sich ergebenden gemeinsamen Probleme zu beraten und zu lösen.

Um die österreichische Seglerschaft in der damals einzigen österreichischen sportlichen Zentralorganisation, dem Hauptverband für Körpersport, vertreten zu können, erschien die Schaffung einer Dachorganisation der österreichischen Seglervereine erforderlich, die im Frühjahr 1931 unter der Bezeichnung „Ständiger Ausschuss der österreichischen Seglervereine“ zustande kam. Durch den Beitritt dieses ständigen Ausschusses zum Hauptverband für Körpersport fand die österreichische Seglerschaft ihren Anschluss an die Gesamtheit der österreichischen Sportvereine und die legale Basis zur Teilnahme an den olympischen Spielen. Zugleich war im Ständigen Ausschusse eine Plattform geschaffen worden, um gemeinsame Angelegenheiten des gesamten österreichischen Segelsportes zu erledigen. Ihren besonderen Wert erhielt diese Organisation durch das österreichische Sportgesetz vom 30. Oktober 1934, BGBI. 1934, II. Nr. 362, das eine gemeinsame Spitze in allen Sportzweigen voraus setzt.

Als solche Dachorganisation des österreichischen Segelsports hat der ständige Ausschuss demnach auch seine behördliche Anerkennung gefunden und auch die Vertretung der österreichischen Seglerschaft im vorbereitenden österreichischen Komitee für die Olympiade 1936 ermöglicht.

Die größere Bedeutung, die der Verbindung der österreichischen Seglervereine nunmehr zukam, ließ es angezeigt erscheinen, dieser losen Vereinigung eine straffere Form zu geben und zugleich die führende Stellung des Union Yacht-Clubs auch satzungsgemäß festzulegen.

Dies geschah im Frühjahr 1933 durch Umwandlung des ständigen Ausschusses in den „Verband der österreichischen Seglervereine“ und durch die Festsetzung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Stimmrechtes. Den Vorsitz im Verbande hat der Präsident des Union Yacht-Clubs inne, dem zwei Stellvertreter, derzeit (1936) vom Wiener Segel- und Ruderclub und Seglerverein Floridsdorf zur Seite stehen; die Funktionen des Sportreferenten, des Schriftführers und des Kassiers liegen in den Händen von Mitgliedern des Union Yacht-Clubs. Außer dem Union Yacht-Club mit seinen sämtlichen Zweigvereinen gehörten dem Verbande der Wiener Segel- und Ruderclub, der Seglerverein Floridsdorf , der Kärntner Yacht-Club, der Seglerverein Nibelungen, der Seglerverein Neusiedlersee und der Bregenzer Segelclub an.

In der Osterreichischen Sport- und Turnfront ist der Verband der österreichischen Seglervereine in den Rahmen der Gruppe Wassersport eingegliedert. Die Fürsorge der Sport- und Turnfront hat sich bereits im letzten Jahre durch Gewährung sehr erheblicher Subventionen für die Olympiavorbereitungen, für Wettfahrtveranstaltunger größeren Stils, für Beteiligung an auswärtigen Meisterschaften und durch Widmung eines Preises für die österreichische Staatsmeisterschaft im Segeln in sehr erfreulicher Weise gezeigt.“

Das dritte Vierteljahrhundert, 1936 bis 1961

Dieses dritte Vierteljahrhundert ist natürlich am lebhaftesten in unser aller Erinnerung, da es ja die eben verflossenen 25 Jahre sind, und es ist vielleicht weniger notwendig darüber allzu viel zu sagen. Es wurde bald nach seinem Beginn vom zweiten Weltkrieg bestimmt, der viel einschneidendere Auswirkungen für den Segelsport zeigte als der erste. Am schmerzlichsten für den UYC dabei war, dass man ihm seine Selbständigkeit genommen hatte und ihn zwangsweise mit Änderung des Namens in den Yacht-Club von Deutschland einbaute. Das Glück dabei war aber, dass jeder der Zweigvereine als eigener Teil eingebaut wurde, so dass alle diese Zweigvereine mehr oder weniger in ihrer bestehenden Zusammensetzung verblieben. Wenn auch die Führung der Clubs, Mitgliederaufnahme und dergleichen nunmehr sehr diktatorisch durchgeführt wurde, so hat sich doch gezeigt, dass alle unsere österreichischen Segler, auch die, die damals amtierten, letztlich treu zu ihren Vereinen und zu ihrer österreichischen Tradition hielten, und so konnten alle diese UYC’s nach dem Zusammenbruch des zweiten Weltkrieges, weitgehend intakt, durch Wiederannahme des alten Namens die Kontinuität herstellen. Wir alle betrachten den Bestand der UYC als niemals unterbrochen, wir alle zählen die Mitgliedschaft bei ihm auch durch diese Jahre hindurch mit.

Es ergab sich aber naturgemäß nach dem Krieg, dass zum Teil verursacht durch die Demarkationslinien und durch das Besatzungsregime ein gewisses getrenntes Marschieren unvermeidbar war, da die deutschen Satzungen nun wieder durch österreichische ersetzt werden mussten. Die Satzungen wurden dann mehrfach nur für einzelne Vereine oder nur für eine Gruppe der Vereine geändert, was schließlich als nicht befriedigend empfunden wurde. Eine größere solche Satzungsänderung fand 1950 statt, wobei eine große Anzahl der alten Zweigvereine, aber nicht alle, sich zu einem Gesamtclub, der ab gar kein wirklicher Gesamtclub war, mit gleichen Satzungen zusammenfand. Diese Situation wurde durch die Gründung des Österreichischen Segelverbandes im Jahr 1946 nicht erleichtert, der als gesamtösterreichische Institut natürlich allein imstande ist und auch bleiben wird, Gesamtbelange der österreichischen Seglerschaft gegenüber der IYRU, gegenüber dem Olympischen Komitee und gegenüber dem so außerordentlich wichtigen, da die Finanzen berührenden Sporttoto zu vertreten und damit Bedeutung des UYC automatisch vermindert. Der Österreichische Segelverband musste auch das ganze Vermessungswesen, die Führung von Yachtlisten, die Veranstaltung von Meisterschaften organisieren, so dass alle diese Aufgaben gänzlich vom UYC abfielen. Gleichzeitig machte sich im erhöhten Maß der Einfluss der Dezentralisation in die Länder geltend, und es war in der letzten Zeit sichtbar geworden, dass irgendeine Organisationsform gefunden werden sollte, damit das getrennte Marschieren der UYC’s nicht zu sehr auseinanderführe. Verschiedene empfindliche Punkte, wie z. B. die Bestimmungen für die Mitgliedsaufnahme, mussten individuell gestaltet werden, du bei dieser ja naturgemäß immer mehr und mehr jeder einzelne Verein seine besonderen Notwendigkeiten zu erfüllen hatte. Von einer gemeinsamen Ballotage war weder die Möglichkeit noch die Rede mehr. Es war also richtiger, zu versuchen, das wirklich Gemeinsame aller UYC’s durch Umbildung der Statuten des „Gesamtclubs“ in einen „Traditionsverband“ zu sichern, dem nun wieder wirklich alle UYC’s angehören sollten, und diese Statuten so zu formulieren, wie sie nunmehr in den Satzungen des Traditionsverbandes (UYC-TV) festgelegt worden sind, wobei im Übrigen alle UYC’s völlig freie Hand haben. In einer Versammlung am 11. Dezember 1960 nach sorgsamen Vorbereitungen wurde diese Umbildung beschlossen und am 27. April 1961 durchgeführt und damit der UYC-Traditionsverband mit 27. April 1961 ins Leben gerufen, dem nunmehr wieder geschlossen sämtliche UYC’s angehören, so dass das Jubilaumsjahr 1961 in vollkommen logischer Fortführung der ganzen bisherigen Entwicklung wieder eine starke und geeinte Union der UYC’s vorfindet. Der heutige festliche ordentliche Seglertag 1961, den ich nun im Nachhinein als eines der ältesten Mitglieder des UYC und als nun gewählter Ehrenpräsident in diesem Sinn besonders begrüße, ist ein Beweis dafür. Das nachfolgende Bankett wird diese freundschaftliche und sportliche Kameradschaft, die uns alle verbindet, noch besonders unterstreichen.

Quelle: 75 Jahre Union Yacht Club

Donauregulierung

Im Jahre 1875 fand die Donauregulierung statt, wodurch die Alte Donau entstand

Villa Miramare

Im Jahr 1879 entstand die Villa "Miramare", die Edward Drory im Jahr 1899 dem UYC Stammverein schenkte.

Erste Sitzung

Am 15. März 1886 fand die erste Sitzung des Union YachtClubs laut Protokoll statt

Statuten

Am 12. April 1886 wurden die Statuten durch Ministerpräsident Graf Taaffe genehmigt

Gründung

Am 21. April 1886 fand die konstituierende Versammlung statt, und somit war die Gründung des UYC vollzogen. Eigentlich war dies bereits der erste Seglertag. Das gleiche Datum gilt als Gründungsdatum für den UYC Stammverein

Zweigverein Wörthersee

Am 14. Juni 1886 fand die Konstituierung des Zweigvereines Wörthersee durch Baron Walterskirchen statt.

Erste Regatta

Am 27. Juni 1886 fand die erste Regatta des neugegründeten UYC auf dem Neusiedlersee statt, bei der „Vanessa", von Baron Popp geführt, über den Oedenburger Segel- und Ruderclub siegte

Gründung UYC Attersee

Am 10. Juli 1886 wurde die Gründung des UYC Attersee durch Baron Ransonnet vorgenommen. Im Jahr 1887 wurde der Zweigverein Quarnero gegründet,der jedoch einige Jahre später in das k. u. k. Yachtgeschwader aufging

Zweite Regatta

Im Jahr 1887 fand die zweite Regatta des UYC auf dem Wörthersee statt, an der 17 Yachten teilnahmen. Es siegte „Kismet" von Baron Walterskirchen, und den 2.Preis erhielt „Tristan", welcher von Thausing gesteuert wurde, der damals erst 17 Jahre alt war

Gründung UYC Traunsee

Am 15. August 1888 wurde der UYC Traunsee von Gustav Fritz und den Brüdern Thausing gegründet

Regatta UYC Traunsee

Im Sommer 1889 fand die erste Regatta des UYC Traunsee statt, bei der Johann Orth mitstartete

Gründung UYC Wolfgangsee

Am 11. April 1901 fand die Gründung des UYC Wolfgangsee statt

Tot von Edward Drory

Im Jahr 1904 starb der Gründer des UYC, Edward Drory, der zuletzt in Berlin als Direktor der dortigen englischen Gasgesellschaft wirkte

Gründung UYC Mondsee

Am 20. Mai 1908 fand die Gründung des UYC Mondsee statt

Gründung UYC Grundlsee

Am 18. Juli 1914 fand die Gründung des UYC Grundlsee statt

Gründung UYC Millstättersee

Am 4. September 1922 fand die Gründung des UYC Millstättersee statt

Gründung UYC Mattsee

Am 18. März 1925 fand die Gründung des UYC Mattsee statt

Gründung UYC Neusiedlersee

Am 17. Januar 1927 fand die Gründung des UYC Neusiedlersee durch Direktor Walker statt, der auch erster Obmann des UYC Neusiedlersee war

Gründung UYC Neufeldersee

Nach dem Krieg wurde am 16. September 1950 der UYC Neufeldersee gegrtündet